CDU-Verband Brüssel-Belgien asbl.

Wahlrecht für Deutsche in Belgien

Europawahl 2014 am 25. Mai 2014

In Belgien lebende Deutsche können entweder in Deutschland oder in Belgien an der Europawahl am 25. Mai 2014 teilnehmen. In Belgien ist ein Antrag auf Wahlteilnahme bei der örtlichen Gemeinde erforderlich. Wenn kein Wohnsitz mehr in Deutschland besteht, ist ebenfalls ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland erforderlich, wenn der Wunsch besteht, in Deutschland zu wählen. Wer noch in Deutschland gemeldet ist, wird automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen, sollte aber daran denken, Briefwahlunterlagen anzufordern, falls eine persönliche Stimmabgabe am Wahltag in Deutschland nicht möglich ist.

In Belgien lebende Deutsche können in Deutschland oder Belgien an der Europawahl teilnehmen. In beiden Fällen ist ein Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis erforderlich, sofern kein Wohnsitz mehr in Deutschland besteht.In Belgien lebende Deutsche können in Deutschland oder Belgien an der Europawahl teilnehmen. In beiden Fällen ist ein Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis erforderlich, sofern kein Wohnsitz mehr in Deutschland besteht.

Wählen in Belgien

Wer als Deutscher (oder anderer Unionsbürger) in Belgien an der Europawahl teilnehmen möchte, muss bis zum 28. Februar 2014 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis in seiner zuständigen Gemeinde stellen.

Da die Wählerverzeichnisse für die Gemeinderatswahlen und die Europawahlen getrennt geführt werden, spielt es keine Rolle, ob man bereits an den letzten Gemeinderatswahlen teilgenommen hat oder nicht.

Weitere Informationen und das entsprechende Formular finden sich hier.

Wählen in Deutschland

In Belgien lebende Deutsche, die in Deutschland an der Europawahl teilnehmen möchten und dort nicht mehr über einen Wohnsitz verfügen, müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland stellen. Der Antrag muss bis zum 4. Mai 2014 bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen.

Zuständig ist die Gemeinde der letzten gemeldeten Hauptwohnung in der Bundesrepublik Deutschland.

Für Deutsche, die nie in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet waren ist die zuständige Behörde das Bezirksamt Mitte von Berlin, Bezirkswahlamt, Müllerstraße 146, 13353 Berlin.

Weitere Informationen und das entsprechende Formular finden sich hier.

Wer noch in Deutschland gemeldet ist, wird automatisch in das Wählerverzeichnis seiner Gemeinde eingetragen. In diesem Fall sollten Sie daran denken, rechtzeitig Briefwahlunterlagen bei ihrer Gemeinde zu beantragen, falls Sie am Wahltag nicht persönlich in Deutschland wählen können. Da die Breifwahlunterlagen bis zum Wahltag um 18 Uhr bei der Wahlbehörde angekommen sein müssen (Poststempel zählt nicht!), sollten Sie die Unterlagen mehrere Tage vorher absenden.

Weiteres Hintergrundmaterial zum Wahlrecht in Deutschland und den Mitgliedstaaten der Union

Infografik des Europäischen Parlaments über das nationale Wahlrecht in allen 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (auf Englisch, PDF).

Ausführliche englischsprachige Studie des Europäischen Parlaments zum Europawahlrecht auf Unionsebene sowie auf der Ebene jedes einzelnen Mitgliedstaats  (PDF-Format).

Deutsches Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz - EuWG)

Übersicht über die Wahlsysteme in den EU-Mitgliedstaaten von Wahlrecht.de.

Sonderseite zur Europawahl 2014 in Deutschland von Wahlrecht.de.