CDU-Verband Brüssel-Belgien asbl.

Bundestagswahlrecht für Deutsche im Ausland

Eintragung ins Wählerverzeichnis muss bis 1. September beantragt werden

Im Ausland lebende Deutsche, die nicht mehr über einen Wohnsitz in Deutschland verfügen, müssen bis spätestens 1. September bei ihrer zuständigen Gemeinde die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen.
Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen sind auch diejenigen Deutschen wahlberechtigt, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie erstens entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder zweitens wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Beide Varianten setzen jeweils einen Antrag auf Eintragung in das vor jeder Wahl neu zu erstellende Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde im Inland voraus.

Das entsprechende Antragsformular sowie weitere Informationen sind auf der Webseite des Buneswahlleiters zu finden: http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_13/auslandsdeutsche/index.html