CDU-Verband Brüssel-Belgien asbl.

Bundestag und Bundesrat stellen Wahlrecht für Deutsche im Ausland wieder her

Änderung des Bundeswahlgesetzes nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Im Ausland lebende Deutsche sind künftig wieder wahlberechtigt, wenn sie entweder nach dem vollendeten 14. Lebensjahr mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik vertraut geworden und von ihnen betroffen sind.

Bundestag und Bundesrat haben das Wahlrecht für Auslandsdeutsche wiederhergestellt.Bundestag und Bundesrat haben das Wahlrecht für Auslandsdeutsche wiederhergestellt.
Außerdem müssen selbstverständlich alle sonstigen Voraussetzungen des Wahlrechts vorliegen.

Der Bundestag beschloss diese Regelung am 31. Januar 2013 einstimmig im Rahmen der 21. Änderung des Bundeswahlgesetzes (BWahlG). Er nahm den gemeinsamen Gesetzentwurf aller Fraktionen (17/11820) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (17/12174) an. Der Beschluss des Bundestages wurde am 1. März 2013 vom Bundesrat gebilligt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Die bisherige Regelung zum Wahlrecht im Ausland lebender Deutscher war nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 4. Juli 2012 verfassungswidrig und nichtig.