CDU-Verband Brüssel-Belgien asbl.

Wahlrecht für Deutsche im Ausland

Bundestag berät Gesetzgebungsvorschlag

Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP, Linken und Grünen haben im Bundestag einen neuen Vorschlag für das Wahlrecht von im Ausland lebenden Deutschen vorgelegt. Dieser soll das Wahlrecht der Auslandsdeutschen wiederherstellen, nachdem die entsprechende alte Regelung in § 12 Abs. 2 Satz 1 Bundeswahlgesetz vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden war (Beschluss vom 4. Juli 2012 (2 BvC 1/11, 2 BvC 2/11)).
Bundestag will Wahlrecht für Auslandsdeutsche wiederherstellen.Bundestag will Wahlrecht für Auslandsdeutsche wiederherstellen.
Auslandsdeutsche sollen bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen künftig wieder wahlberechtigt sein, sofern sie entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Da diese Änderung des Bundeswahlgesetzes für die meisten in Belgien lebenden Deutschen das Wahlrecht zum Bundestag wiederherstellen würde, ist die Regelung grundsätzlich zu begrüßen. Noch schöner wäre es allerdings, wenn im EU-Ausland lebende deutsche Bürger grundsätzlich und ohne weitere Vorbedingungen das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag behalten bzw. erhalten würden.

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http://www.freundeskreis.cdu.de/page/66.htm

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