Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Vertrag zur Einrichtung des dauerhaften Euro-Rettungsschirms ESM und der Fiskalpakt mit unserem Grundgesetz vereinbar sind. Damit bestätigt das höchste deutsche Gericht die Europapolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie die auf den Weg gebrachten Maßnahmen zur Lösung der Staatsschuldenkrise in Europa. Wir werden unserer Verantwortung für Europa umfassend gerecht.
Im vergangenen Jahrzehnt ist durch die rot-grüne Bundesregierung und in Europa viel Vertrauen verspielt worden, weil immer wieder Regeln gebrochen wurden. Mit unserer Politik wollen wir verloren gegangenes Vertrauen Schritt für Schritt wieder zurückgewinnen und dafür sorgen, dass neben Deutschland auch Europa erfolgreich diese Krise meistert. Deshalb ist es gut, dass sich die Unterzeichner des Fiskalpaktes dazu verpflichten, eine Schuldenbremse nach deutschem Vorbild einzuführen.
Die beiden Verträge sind wichtige Schritte zur Lösung der Staatsschuldenkrise in Europa und sollten nun zügig in Kraft treten. Die heutige höchstrichterliche Bestätigung der beiden Verträge ist ein guter Tag für mehr Stabilität in der Europäischen Union.
Ein kurzes Argumentationspapier zu diesem Thema finden Sie unter http://www.cdu.de/doc/pdfc/120912-Argumentation-BVerfG.pdf .
Die ausführliche Begründung der Karlsruher Richter finden Sie unter folgendem Link:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-067.html
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Gröhe MdB
Generalsekretär der CDU Deutschlands