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| 08.06.2008, 23:30 Uhr | |
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3. Juni 2008: Vortragsveranstaltung zum Thema Stammzellenforschung mit Dr. med. Peter Liese (MdEP) und Professor Dr. Eberhard Schockenhoff, Professor für Moraltheologie an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg i. Br.Mit dem Beschluss eines neuen CDU Grundsatzprogramms im Dezember 2007 nahm der Bundesparteitag nach heftigen Diskussionen den Antrag an, die Stichtagsregelung neu zu ordnen.
Am 11. April 2008 hat dann der Deutsche Bundestag mehrheitlich beschlossen, die Forschung an embryonalen Stammzellen in Deutschland auch weiterhin zu erlauben. Mit 346 zu 228 Stimmen stimmte er der einmaligen Verschiebung des Stichtags zu. Sechs Abgeordnete enthielten sich bei der namentlichen Abstimmung.
Diese Neuregelung eröffnet deutschen Forschern nun auch den Zugang zu Zell-Linien, die nach dem 1. Januar 2002 entstanden sind. Neuer Stichtag ist jetzt der 1. Mai 2007. Ein vollständiges Verbot der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen fand ebenso wenig eine Mehrheit wie eine weitgehende Freigabe.
Dass die Meinungen über die Zukunft der Stammzellforschung in Deutschland weit auseinander liegen, zeigen die vier fraktionsübergreifenden Gesetzentwürfe, über die die Abgeordneten zu entscheiden hatten. Alle Fraktionen hatten die Abstimmung selbst freigegeben, da es sich hierbei um eine Gewissensentscheidung handelte.
Mit dem Thema „Stammzellenforschung“ hatte sich der CDU Verband Brüssel-Belgien für seine Vortragsveranstaltung am 3. Juni 2008 also ein hoch aktuelles Thema vorgenommen, das zahlreiche Interessenten in das Europabüro der Konrad-Adenauer-Stiftung zog.
Für die Zuhörer erwies es sich als besonders wertvoll, dass es gelungen war, mit Professor Dr. theol. Eberhard Schockenhoff, Professor für Moraltheologie an der Universität Regensburg (1990-1994) und der Universität Freiburg i.Br. (seit 1994) und seit 2001 Mitglied des Deutschen Ethikrates, und mit Dr. med. Peter Liese, Arzt (Promotion am Humangenetischen Institut der Universität Bonn) und seit 1994 Mitglied des Europäischen Parlamentes – hier unter anderem Vorsitzender der Arbeitsgruppe Bioethik der EVP/ED-Fraktion, zwei ausgewiesene Experten zum Thema Stammzellenforschung zu gewinnen.
In ihren engagierten, sehr sachlich und informativ gehaltenen Referaten, die sich exzellent ergänzten, zeigte sich deutlich, dass sich beide seit vielen Jahren intensiv mit dem Thema Stammzellenforschung auseinandersetzen. An diesem Nachdenken und an ihren Argumenten ließen sie den Zuhörer teilhaben und gaben einen sehr guten Überblick über den gegenwärtigen Meinungsstand.
Professor Dr. Schockenhoff begann seinen Vortrag mit dem allem zugrunde liegenden Verständnis der Menschenwürde (Art. 1 Absatz 1 GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“). Anschließend ging er der Frage nach, wann das Menschsein und der Würdeschutz beginnt, den menschliches Leben genießt, um sich danach der Frage nach der moralischen Beurteilung unseres Handelns zuzuwenden. Eine Handlung sei nur dann gerechtfertigt, wenn ihre Ziele, ihre Mittel und ihre Folgen gerechtfertigt seien.
Übertragen auf den Fall der Forschung mit embryonalen Stammzellen gehe es also um die Frage, ob das unbestrittenermaßen hochrangige Ziel, durch die Forschung mit embryonalen Stammzellen eines Tages wichtige medizinische Erkenntnisse, eventuell sogar neue Heilungsmethoden zu entwickeln, durch Mittel erreicht werde, die ihrerseits gerechtfertigt seien. Und ob darüber hinaus auch die Folgen dieser Forschung gerechtfertigt seien. Professor Dr. Schockenhoff argumentierte hierzu, dass das Mittel der embryonalen Stammzellenforschung seiner Auffassung nach nicht gerechtfertigt sei, da kein menschliches Leben zum Nutzen anderen menschlichen Lebens herangezogen werden dürfe.
Schließlich erläuterte er den Ursprung der deutschen Diskussion über die Stammzellenforschung, die sich auf eine gesetzliche Regelungslücke hinsichtlich embryonaler Stammzellen zurückführen lässt: Das Embryonenschutzgesetz sieht in Deutschland nämlich nur ein Herstellungsverbot für solche Zellen vor – kein Forschungsverbot. Die Forschung an importierten embryonalen Stammzellen ist daher unter Auflagen möglich (und wurde zunächst durch das – nun ersetzte – „Stammzellgesetz“ vom Juli 2002 geregelt).
Professor Dr. Schockenhoff lehnt die Forschung an embryonalen Stammzellen ab, befürwortet hingegen die Forschung an so genannten „adulten“ Stammzellen. Darunter versteht man Stammzellen, die im Organismus auch nach der Geburt vorhanden sind und aus welchen während der gesamten Lebensdauer neue spezialisierte Zellen gebildet werden. Sie sind in Organen, vor allem im Knochenmark, der Haut, aber beispielsweise auch in der Nabelschnur und im Nabelschnurblut, im Gehirn und in der Bauchspeicheldrüse zu finden.
Dr. Liese näherte sich dem Thema Stammzellenforschung aus medizinischer Sicht, indem er zunächst den allgemeinen Zusammenhang zur Gen- und Biotechnik herstellte und durch das Mittel der Abgrenzung (z.B. zur Insulingewinnung aus Mikroorganismen oder zur Organtransplantation) herausarbeitete, was der grundlegende Unterschied beim Thema Stammzellenforschung ist. Dieser Teil endete in der Feststellung, dass die Menschenwürde zwar unantastbar sei – unter dem Mikroskop aber eine menschliche und eine tierische Zelle einander vollkommen glichen.
Dr. Liese erläuterte dann sehr anschaulich den medizinischen Vorgang der Stammzellengewinnung und führte die Unterscheidung zwischen reproduktivem Klonen (soll verboten sein) und therapeutischem Klonen (soll zulässig sein) ein, die allerdings „technisch“ denselben Vorgang darstellten.
Auch er sprach sich für die Forschung an adulten Stammzellen aus und wies darauf hin, dass mehr als 73 Erkrankungen weltweit – wie beispielsweise die Leukämie – mit solchen adulten Stammzellen bekämpft würden, während es bis heute keine therapeutischen Erfolge mit embryonalen Stammzellen gebe.
In seiner Eigenschaft als Europaparlamentarier bot Dr. Liese abschließend einen Überblick über den Stand der politischen Diskussion und die Rechtslage innerhalb der Länder der Europäischen Union und referierte über die Abstimmung im Europäischen Parlament im Jahr 2006.
Beide Referenten zeichneten sich – vor allem auch in der anschließenden Diskussion mit dem interessierten Publikum – dadurch aus, dass sie ihre Meinung präzise zu anderen, verwandten Themenbereichen (beispielsweise zur Verhütung, künstlichen Befruchtung und Abtreibung) abgrenzten konnten und durch anschauliche Beispiele ihre Auffassung illustrierten.
Der informative Abend fand schließlich in privaten Gesprächen einen „gemütlichen“ Ausklang.
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